Transparenz & Vertrauen

Nichts zu verbergen.

Spenden ist Vertrauenssache, denn es geht um Ihr Geld. Deshalb legen wir auf einen zuverlässigen und transparenten Umgang mit Spenden höchsten Wert. Mit unserer Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat haben wir uns zu umfassender Transparenz, strikter Beachtung von Zweckbindung und Verzicht auf unverhältnismäßige Spendenwerbung verpflichtet. Darüber hinaus hat der Deutsche Spendenrat das CJD mit dem Spendenzertifikat ausgezeichnet. Es ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem unabhängige Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle übernehmen.

Der Deutsche Spendenrat e. V.

Deutscher Spendenrat e. V.

Als Mitglied des Deutschen Spendenrats e. V. hat das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) die Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats unterzeichnet und verpflichtet sich damit, die Regeln des Spendenrats einzuhalten.
Weitere Informationen unter www.spendenrat.de

Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats e. V.

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD), Teckstr. 23, 73061 Ebersbach, ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e. V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

1. Gemeinnützigkeit

Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Göppingen vom 05.02.2019 mit Steuernummer 63089/00535 als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

2. Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Finanzamt

Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e. V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).

3. Veröffentlichung

a) Wir veröffentlichen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres einen Geschäfts-/Jahresbericht (Tätigkeits- und Projektbericht sowie Finanzbericht einschließlich Mehr-Sparten-Rechnung gemäß Anlage 2a der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V.) und stellen diesen auf unserer Homepage zur Verfügung bzw. versenden diesen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.

b) Wir veröffentlichen (auf unserer Homepage) das Ergebnis der Prüfung gem. Abschnitt V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V. in Form der Wiedergabe der Bescheinigung oder des Bestätigungsvermerks einschließlich der Wiedergabe des Ergebnisses aus der Prüfung gemäß Anlage 3 der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V. („Prüfungskatalog“)

c) Wir informieren laufend bzw. regelmäßig über (aktuelle) Entwicklungen auf unserer Internetseite www.cjd.de bzw. durch auf Abruf verfügbare Printmedien.

4. Registerauszug

Wir verpflichten uns, den aktuellen Registerauszug dem Deutschen Spendenrat e. V. zeitnah vorzulegen und die damit verbundenen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, vertretungsberechtigter Vorstand) auch im Rahmen des Geschäfts- oder Jahresberichts darzustellen.

5. Geschäfts-/Jahresbericht

Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Geschäfts-/Jahresberichts.

a) Tätigkeits-/Projektbericht
Unser Tätigkeits-/Projektbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.

b) Rechnungslegung/Prüfung      
Die Prüfung unseres Jahresabschlusses (ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht) bzw. unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie der sogenannten Mehr-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe von Abschnitt III. und V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V., den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.

6. Strukturen

Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen (und Mitgliedschaftsverhältnisse).

a) Die Satzung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation/Einrichtung werden zeitnah veröffentlicht; Name und Funktion von wesentlichen Leitungs- und Aufsichtspersonen werden bekannt gegeben.

b) Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane personell getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen.

c) Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e. V., dar.

d) Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Geschäfts-/Jahresberichts veröffentlicht.

7. Werbung

a) Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.

b) Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.

c) Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen bzw. lediglich Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V. für die Einwerbung von Zuwendungen.  

8. Datenschutz

Wir verpflichten uns, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.

9. Umgang mit Zuwendungen

a) Wir beachten Zweckbindungen durch Spender.

b) Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.

c) Wir leiten keine Spenden an andere Organisationen weiter bzw. wir weisen auf eine Weiterleitung von Spenden an andere Organisationen hin und informieren über deren Höhe.

10. Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e. V.

Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft nebst Logo sowie die jährlich abzugebende Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats e. V. (Anlage 4 der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V.) und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Homepage oder in unserem Geschäfts- oder Jahresbericht. Soweit das Spendenzertifikat erteilt wurde, wurde auf dieses auf der Startseite unserer Homepage hingewiesen.

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Spendenkonto

CJD Baden-Württemberg
Evangelische Bank eG
IBAN: DE37 5206 0410
0000 4198 34
BIC: GENODEF1EK1

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Einfach stark!
Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
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